Aufstockung eines Einfamilienhaus

Umbau und die Aufstockung des 1965 errichteten Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung
Das Wohnhaus wurde mit einem Obergeschoss, mit großzügiger Südwest-Terrasse aufgestockt. Die Aufstockung erfolgte im Rahmen der zulässigen bauordnungs- und planungsrechtlichen Bedingungen.
Die Aufstockung dient der Erweiterung der bestehenden Wohneinheit im EG und OG.
Die Einliegerwohnung erhält einen separaten Eingang großzügige Gebäude, das den Anforderungen modernen Wohnens entspricht